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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten

Im Bereich der Steuern und Bilanzierung ist die genaue Unterscheidung zwischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen essenziell, da Fehler zu erheblichen Problemen führen können. Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen über die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts abgeschrieben werden, wodurch die steuermindernden Effekte erst nach und nach eintreten, während Erhaltungsaufwendungen sofort im Jahr ihres Anfalls steuerlich absetzbar sind.

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Merkblatt für Mandanten: Meldepflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze

Durch elektronische Marktplätze ist es für die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen sehr einfach geworden, auch grenzüberschreitend Kundenkreise zu erschließen und ihren Absatz zu fördern. Allerdings stehen diese Plattformen aus steuerlicher Sicht auch in der Kritik, da fehlende Transparenz es für die Anbieter und Händler vergleichsweise einfach macht, steuerliche Pflichten zu vernachlässigen. Ende 2022 wurde daher das Plattformen-Steuertransparenzgesetz beschlossen, das steuerliche Meldepflichten für die Betreiber von digitalen Plattformen vorsieht.

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Merkblatt für Mandanten: Förderung der energetischen Sanierung nach §35c EStG - AKTUALISIER 03/23

Im Zuge des Klimaschutzprogramms 2030 und den damit verbundenen gesetzlichen Regelungen, die 2019 vom Gesetzgeber erlassen wurden, kommt es in einigen Bereichen zu absehbaren Mehrbelastungen durch eine höhere CO2-Bepreisung.

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Merkblatt für Mandanten: Neuerungen für Vermieter bei den Gas-, Wärme- und CO2-Kosten

Heizkosten sind in den letzten Monaten stark gestiegen und werden wohl auch in den kommenden Jahren durch den steigenden CO2-Preis sukzessive teurer werden. Zudem besteht die Notwendigkeit, die vorhandenen Energieressourcen zum Schutz der Umwelt zu schonen und den Verbrauch zu reduzieren. Auf diese komplexen Herausforderungen hat die Bundesregierung mit einer Vielzahl neuer Regelungen reagiert, die auch unmittelbare Folgen für Vermieter haben.

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Merkblatt für Mandanten: Die Grundsteuerreform - AKTUALISIERT 01/23

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Die Bundesregierung wird die betroffenen Grundbesitzer daher wohl zu Beginn des nächsten Jahres, auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

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