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Mandanteninformation & Merkblätter

 

Wir erläutern Ihnen aktuelle Änderungen des Steuerrechts sowie Spezialthemen so detailliert wie nötig und so einfach wie möglich. Klicken Sie auf Download und speichern sich gerne die für Sie relevanten Ausgaben kostenfrei ab.

Merkblatt für Mandanten: Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer

Von einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Wir stellen Ihnen 23 Möglichkeiten steuerbegünstigter oder steuerfreier Gehaltsbestandteile vor, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln können.

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Merkblatt für Mandanten: Die Grundsteuerreform - AKTUALISIERT

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr. Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Besitz befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Die Bundesregierung wird die betroffenen Grundbesitzer daher wohl zu Beginn des nächsten Jahres, auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.

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Mandanten-Information zum Jahresende 2021 - AKTUALISIERT

Viele der bereits bekannten steuerlichen Regelungen und Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurden nochmals verlängert. Auch darüber hinaus ist der Gesetzgeber 2021 nicht untätig gewesen: Das Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz, die berufliche Mobilität sowie Aufwendungen für das Homeoffice und von Dienstwagen sind nur einige Themen, für die sich steuerliche Änderungen ergeben. Auch für Immobilienbesitzer und Kapitalanleger von Kryptowährungen gibt es Neues zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen.

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Merkblatt für Mandanten: Überbrückungshilfe Phase III Plus und Neustarthilfe Plus

Nach der Überbrückungshilfe III steht mit der Überbrückungshilfe III Plus eine weitere Unterstützung im zweiten Halbjahr 2021 zur Verfügung. Alternativ enthalten Soloselbständige und bestimmte Kapitalgesellschaften im selben Zeitraum die Neustarthilfe Plus. Es handelt es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Wichtig ist jedoch, dass sie in richtiger Höhe berechnet werden. Die wesentlichen Eckpunkte erläutern wir Ihnen in diesem Mandantenmerkblatt.

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Merkblatt für Mandanten: Was Sie für die Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld vorbereiten müssen

KUG wird zunächst immer nur vorläufig ausgezahlt. Eine nachträgliche Überprüfung des Bezugs findet i.d.R. innerhalb von sieben Monaten nach Ende des Bezugs statt.

 

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