Vermögensübergang gestalten
Steueroptimierte Erbschafts- und Schenkungsplanung
UNTERSTÜTZUNG BEI ERBE UND SCHENKUNG
In unserem heutigen schnelllebigen Umfeld spielt die rechtzeitige und gut durchdachte Planung von Vermögensübergängen eine entscheidende Rolle, sei es durch Erbschaft oder Schenkung. Unsere Expertise in der steuerlichen Beratung ermöglicht es, Vermögensübertragungen optimal zu gestalten, sodass Sie Ihre finanzielle Zukunft und die Ihrer Familie sicher planen können.
Steuerliche Weichenstellung bei Vermögensübertragung
MASSGESCHNEIDERTE LÖSUNGEN FÜR SCHENKUNGEN, TESTAMENT UND MEHR!
Die Übertragung von Vermögenswerten kann entweder zu Lebzeiten durch Schenkungen oder Überlassungen (vorweggenommene Erbfolge) oder im Todesfall durch ein Testament erfolgen. Beide Ansätze haben steuerliche Vor- und Nachteile, weshalb eine maßgeschneiderte Lösung oft die effektivste Wahl ist. Unsere erfahrenen Steuerberater können in persönlichen Beratungsgesprächen individuelle Lösungen finden und sicherstellen, dass steuerliche Optimierungspotenziale ausgeschöpft werden. Dabei sind notarielle Dokumente nicht nur rechtlich bindend, sondern können auch kostengünstiger sein.
Unverbindliches Angebot einholen
Sie wünschen sich eine umfassende Beratung zum Thema Erbe oder Schenkung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Sie kompetent zu unterstützen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam die passenden Lösungen für Sie finden.
Das Wesentliche im Erbrecht – Regelungen für den Vermögensübergang
Die Erhebung der Erbschaftsteuer betrifft sämtliche Vermögenswerte, die infolge testamentarischer Anordnungen, vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Erbregelungen auf die Erben übergehen. Sowohl Erbschafts- als auch Schenkungssteuer entstehen, wenn Vermögen ohne eine entsprechende Gegenleistung übertragen wird und der Wert dieses Vermögens festgelegte Freibeträge übersteigt. Die Höhe der Freibeträge variiert je nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten.
Der Schenkende kann verschiedene Instrumente nutzen, um auch nach der Übergabe seines Vermögens eine gewisse Sicherheit zu behalten. Beispielsweise kann er weiterhin Mieteinnahmen aus übertragenen Immobilien erhalten oder sich durch Wohnrechte und bestimmte Entscheidungsbefugnisse ebenfalls Absichern. Eine frühzeitige Einbindung des Steuerberaters in diese Überlegungen wird empfohlen, um die steuerlichen Optionen bestmöglich zu nutzen.
Bei komplexen Fragen im zu Erbe & Schenkung stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, und wir vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin.