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Leistungen für Privatpersonen

Übersicht

Sie möchten, dass Ihnen zu viel gezahlte Steuern erstattet werden? Dann sollten Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie sind Vermieter:in, Erb:in oder beziehen Kapitaleinkünfte? Dann sind Sie sogar dazu verpflichtet. Wenn Sie möchten, sind wir dabei an Ihrer Seite. Wir beraten Sie, wann sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt und erstellen sie auf Wunsch. Wir achten auf Formalien und Vollständigkeit, wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen bei Fehlerhaftigkeit Einspruch ein.

Private Einkommensteuer

PROFITIEREN SIE VON UNSERER EXPERTISE ZUR AKTUELLEN STEUERGESETZGEBUNG

Bei Angestellten besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Aber sie lohnt sich in vielen Fällen. Machen Sie Ihre finanziellen Belastungen geltend! Lassen Sie sich zu viel gezahlte Steuern erstatten, indem Sie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Oder das häusliche Arbeitszimmer, Arbeitswege, Dienstreisen, Verpflegungsmehraufwand, Fachbücher, Arbeitskleidung und Gewerkschaftsbeiträge. Sie erwarten eine Abfindung? Wir beraten Sie, wann und wie Abfindungen nach der Fünftelregelung und damit günstiger besteuert werden können.

Steuerpflichtige Einkünfte

WIR PRÜFEN DIE ABGABEPFLICHT UND IHR EINSPARPOTENZIAL

Erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dann sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Auch Rentner:innen, die Alterseinkünfte über den jeweilig geltenden Grundfreibetrag beziehen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Wer aus öffentlichen Kassen Versorgungsbezüge erhält, ist ebenfalls steuerpflichtig. Auch Beamte, Richter:innen und Pfarrer:innen müssen eine Steuererklärung abgeben. In der Steuererklärung können Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kosten für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht und so die Steuerlast gesenkt werden.

Erben & Schenken

HOHER BESTEUERUNG ENTGEGENWIRKEN

Bei Erbschaften und bei Schenkungen können Steuern anfallen. Dabei unterscheiden sich die Freibeträge wie auch die Steuersätze erheblich. Um zu vermeiden, dass Immobilien veräußert werden oder Unternehmen zerschlagen werden müssen, wurde das Steuerrecht reformiert. Mit den richtigen Instrumenten kann man einer hohen Besteuerung entgegenwirken, sei es durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch steueroptimierte Testamente. Auch beim Erbfall gibt es Möglichkeiten. Für Erbengemeinschaften gelten besondere Regeln. Lassen Sie sich von uns beraten! Wir erklären Ihnen, worauf Sie in Ihrem Testament, bei der Nachfolgeregelung sowie bei Erbschaften und Schenkungen achten sollten.

Steueroptimierung

MÖGLICHKEITEN ERKENNEN, UM ZUM STEUERN ZU SPAREN

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, an welcher Stelle Sie Steuern sparen können. Wir optimieren Ihren Sparerfreibetrag oder beantragen eine Nichtveranlagungsbescheinigung mit Günstigerprüfung beim Finanzamt. Sie möchten eine unabhängige Beratung bei Immobilienkauf oder Kapitalanlagen? Wir berechnen, wie sich die Anlagen steuerlich auswirken und beraten Sie strategisch. Sie haben Fragen zur steuerlichen Absetzung? Von PKWs, haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkern, Haushaltshilfen, Fahrtkosten, Rezeptgebühren, Spenden, Arbeitszimmern, Computern, Kinderbetreuungskosten,  Weiterbildungen – oder auch von Steuerberatungskosten? Wir kennen die Antworten. Kommen Sie zu uns!